Untere Abgrabungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden. Höhere Abgrabungsbehörden sind die Regierungen. Oberste Abgrabungsbehörde ist das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 2 Allgemeine AnforderungenArt. 4 Aufgaben und Befugnisse der Abgrabungsbehörden →