Um die geowissenschaftlichen Grundlagen für eine nachhaltige Sicherung der Funktionen des Bodens bereitzustellen, wird beim Landesamt für Umwelt ein Bodeninformationssystem geführt.
Art. 7
Bayerisches BodenschutzgesetzZweck des Bodeninformationssystems
Bodeninformationssystem
Stand 1999-02-23