(1)Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 20. April 2020 in Kraft.(2)Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 11 Hochschulen