(1) Alle Menschen haben das Recht auf Freizügigkeit.
(2) Das Recht, sich an jedem beliebigen Ort aufzuhalten und niederzulassen, darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bb-verf/__17.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).