Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
§ 77
BDSG 2018Vertrauliche Meldung von Verstößen
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Stand 2024-12-31