Jeder Mißbrauch wirtschaftlicher Macht ist widerrechtlich. Insbesondere stellen alle auf Produktions- und Marktbeherrschung gerichteten privaten Monopolorganisationen einen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht dar und sind verboten.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/be-verf/__24.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).