(1)
Die am 31. Dezember 2024 vorhandenen Beamtinnen und Beamten des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Besoldungsgruppe A 6 werden am 1. Januar 2025 in die Ämter ihrer Laufbahn in der Besoldungsgruppe A 7 überführt.
(2)
Die am 31. Dezember 2024 vorhandenen Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes in der Besoldungsgruppe A 6 werden am 1. Januar 2025 in die Ämter ihrer Laufbahn in der Besoldungsgruppe A 7 überführt.