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Jurafuchs

§ 2212

BGB
Gerichtliche Geltendmachung von der Testamentsvollstreckung unterliegenden Rechten
Stand 2026-04-13
Ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht kann nur von dem Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden.

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