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Jurafuchs

Art. 120

BY-VERF
Zweiter Hauptteil Grundrechte und Grundpflichten
Jeder Bewohner Bayerns, der sich durch eine Behörde in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlt, kann den Schutz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes anrufen.

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