Jeder Bewohner Bayerns, der sich durch eine Behörde in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlt, kann den Schutz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes anrufen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/by-verf/__120.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).