Zur Würdigung der Leistungen in der Denkmalpflege kann das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium einen Landespreis für Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen verleihen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 28 Landesdenkmalrat§ 30 Kommunale Denkmalpflege und Denkmalpflegeplan →