(1) Die Artikel 12 bis 15 der Richtlinie 2000/31/EG werden gestrichen.
(2) Bezugnahmen auf die Artikel 12 bis 15 der Richtlinie 2000/31/EG gelten jeweils als Bezugnahmen auf die Artikel 4, 5, 6 und 8 dieser Verordnung.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/dsa/__89.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).