Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)100 Normen · Quelle: gesetze-im-internet.de
Kapitel I — Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II — Grundsätze
- Art. 5Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 6Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art. 7Bedingungen für die Einwilligung
- Art. 8Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Art. 9Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art. 10Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Art. 11Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel III — Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1 — Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2 — Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Abschnitt 3 — Berichtigung und Löschung
- Art. 16Recht auf Berichtigung
- Art. 17Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
- Art. 18Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 19Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 20Recht auf Datenübertragbarkeit
Abschnitt 4 — Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Abschnitt 5 — Beschränkungen
Kapitel IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1 — Allgemeine Pflichten
- Art. 24Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Art. 25Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art. 26Gemeinsam Verantwortliche
- Art. 27Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Art. 28Auftragsverarbeiter
- Art. 29Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Art. 30Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art. 31Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 — Sicherheit personenbezogener Daten
Abschnitt 3 — Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 4 — Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 5 — Verhaltensregeln und Zertifizierung
Kapitel V — Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
- Art. 44Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Art. 45Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Art. 46Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Art. 47Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- Art. 48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Art. 49Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Art. 50Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel VI — Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1 — Unabhängigkeit
Abschnitt 2 — Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
Kapitel VII — Zusammenarbeit und Kohärenz
Abschnitt 1 — Zusammenarbeit
Abschnitt 2 — Kohärenz
Abschnitt 3 — Europäischer Datenschutzausschuss
Kapitel VIII — Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Art. 77Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Art. 78Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Art. 79Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Art. 80Vertretung von betroffenen Personen
- Art. 81Aussetzung des Verfahrens
- Art. 82Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Art. 83Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Art. 84Sanktionen
Kapitel IX — Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
- Art. 85Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Art. 86Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Art. 87Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Art. 88Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Art. 89Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Art. 90Geheimhaltungspflichten
- Art. 91Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften