Gesetz im Sinne der Strafprozeßordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 6 Verhältnis zu landesgesetzlichen Vorschriften§ 8 Mitteilungen in Strafsachen gegen Mandatsträger →