Die Landesregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Umsetzung dieses Gesetzes in der Landesverwaltung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts vom 6. Dezember 2016 ( GV. NRW. S. 1052 ) erfolgt der nächste Bericht mit dem Stichtag 31. Dezember 2018.
§ 22
LGGBerichtspflicht
Stand 1999-11-09