Jurafuchs

§ 3

Große Kreisstädteverordnung
Inkrafttreten
Stand 1991-03-25
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1972 in Kraft.*)Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 15. Juni 1972 (GVBl S. 202). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverordnungen.

Meine Notizen

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