Jurafuchs
§ 13

§ 13

HBO
Schutz gegen schädliche Einflüsse
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Stand 2018-05-28
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Baugrundstücke müssen für Anlagen geeignet sein.

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