(1) Die Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.
(2) 1Sie hat die ständige Aufgabe, die Kritik am Regierungsprogramm im Grundsatz und im Einzelfall öffentlich zu vertreten. 2Sie ist die politische Alternative zur Regierungsmehrheit.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hh-verf/__24.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).