Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 3

HH-VERF
(1) Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. (2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird nach Maßgabe der Verfassung und der Gesetze ausgeübt. 3Sie hat auch die Aufgabe, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. 4Insbesondere wirkt sie darauf hin, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind.

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