Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 41

HH-VERF
Das Gesetz bestimmt das Nähere über die Wahl der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters, die Berufung und Entlassung der Senatorinnen und Senatoren sowie über die rechtliche Stellung und die Bezüge der Mitglieder des Senats.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/hh-verf/__41.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).