1Gesetze und Verordnungen treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, mit dem auf die Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes folgenden Tag in Kraft. 2Das gilt auch in den Fällen des Artikels 52 Satz 2, wenn der Plan, die Karte oder die Zeichnung spätestens mit der Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes beim Staatsarchiv niedergelegt wird.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hh-verf/__54.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).