Das Gesetz ist spätestens nach fünf Jahren ab dem Inkrafttreten oder der letzten Evaluierung von dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium zu evaluieren.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Monitoring§ 11 Inkrafttreten →