Jurafuchs

§ 2

HmbVwZG
Stand 1954-06-21
Unberührt bleiben die Zustellungsvorschriften der Justizbeitreibungsordnung vom 11. März 1937 (Reichsgesetzblatt I Seite 298) und des Hinterlegungsgesetzes vom 25. November 2010 (HmbGVBl. S. 614) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie das Zustellungsverfahren der Staatsanwaltschaft.

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