Dieses Gesetz gilt für
1.
die Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen,
2.
die Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel, sowie
3.
die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.
Sie sind Fachhochschulen im Sinne dieses Gesetzes.