Jurafuchs

§ 14

IFG NRW
Inkrafttreten
Stand 2001-11-27
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Der Innenminister zugleich für den Minister für Arbeit und Soziales, Technologie und Qualifikation

Der Justizminister

Der Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

Die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung

Der Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

Die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

Hinweis: Vollzitat, starre Verweisung: „Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2001 ( GV. NRW. S. 806 ), das zuletzt durch Artikel 46 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 ( GV. NRW. S. 122 ) geändert worden ist,“

Meine Notizen

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