Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 96a

IRG
Grundsatz
Stand 2026-04-01
Soweit dieser Teil keine besonderen Regelungen enthält, ist § 77 anzuwenden.

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