Jurafuchs

§ 1

KiStBetrStättV BW 1974
Stand 1974-10-25
Kirchenlohnsteuer (§ 20 KiStG) behält der Arbeitgeber vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer, die nach dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden angehören und in deren Bereich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, auch dann ein, wenn sich die Betriebstätte außerhalb des Bereichs der Religionsgemeinschaft befindet.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →