Die Rechtswirkungen des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG gelten auch gegenüber nach Bundesrecht notwendigen Entscheidungen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3 Anpassungsbestimmung§ 5 Zusammentreffen mehrerer Planfeststellungsverfahren erfordernder Vorhaben →