Jurafuchs

§ 7

LVwZG
Stand 2006-03-02
Das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GVBl. S. 102), BS 219-1, wird wie folgt geändert:

§ 17 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Für die Zustellung durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure findet das Landesverwaltungszustellungsgesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 56, BS 2010-1) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.“

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