Auf Grund des § 10 des Münzgesetzes, der durch Artikel 6 Nr. 2 des Gesetzes vom 14. September 2005 (BGBl. I S. 2746) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 1 Begriffsbestimmungen →