Zuständiger Träger der Jugendhilfe gemäß § 19 Absatz 3 Nummer 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist das für Jugend zuständige Ministerium des Landes Brandenburg.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern