Der Ministerpräsident und die Minister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Landtag folgenden Eid:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde."
Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung "So wahr mir Gott helfe" oder ohne sie geleistet werden.
Meine Notizen
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Quelle: gesetze-im-internet.de/mv-verf/__44.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).