Einstellung von Angestellten und Arbeitern)
Der Ministerpräsident ernennt die Beamten und Richter; er stellt die Angestellten und Arbeiter des Landes ein. Er kann diese Befugnisse übertragen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/mv-verf/__48.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).