Jurafuchs
§ 11

§ 11

NDSG
Dokumentationspflicht bei der Beschränkung von Rechten der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person
Stand 2024-02-08
Werden aufgrund von Vorschriften dieses Teils, aufgrund von Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung oder aufgrund anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen Rechte der betroffenen Person beschränkt, so haben die Verantwortlichen die Gründe dafür zu dokumentieren.

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