Werden aufgrund von Vorschriften dieses Teils, aufgrund von Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung oder aufgrund anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen Rechte der betroffenen Person beschränkt, so haben die Verantwortlichen die Gründe dafür zu dokumentieren.
§ 11
NDSGDokumentationspflicht bei der Beschränkung von Rechten der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person
Stand 2026-05-27