Jurafuchs

§ 12

NStGHG
Anwendung von Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 2022-06-29
(1)
Auf das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof sind die §§ 17, 17a, 18, 19 Abs. 2 und 3, die §§ 21 bis 24, 25 Abs. 1, 3 und 4, § 25a Satz 1, die §§ 26, 27a, 28 Abs. 2, die §§ 29, 30, 31 Abs. 1, § 32 Abs. 1 bis 6 sowie die §§ 33 und 35 BVerfGG entsprechend anzuwenden.
(2)
Für Zustellungen gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entsprechend.

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