Die Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe und die freien Berufe sind zu fördern. Die genossenschaftliche Selbsthilfe ist zu unterstützen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/nw-verf/__28.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).