Auf dem Gebiete des Schulwesens gelten in dem ehemaligen Lande Lippe die Rechtsvorschriften vom 1. Januar 1933 bis zur endgültigen Entscheidung über die staatsrechtliche Eingliederung Lippes in das Land Nordrhein-Westfalen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/nw-verf/__89.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).