Jurafuchs

§ 1

Vorkaufsortsgesetz
Anwendungsbereich
Stand 2018-10-26
Dieses Ortsgesetz gilt für die in der Anlage dargestellten und benannten Grundstücke in den Stadtteilen Lehe, Mitte und Geestemünde.

Es handelt sich um die nachfolgend aufgeführten, bebauten Grundstücke:

Die Anlage ist Bestandteil dieses Ortsgesetzes.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →