Bei Rahmengebühren ist die im Einzelfall angemessene Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand sowie der Bedeutung der Angelegenheit festzusetzen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3§ 5 →