Dieses Gesetz ist nicht auf Produkte anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 15 Arzneimittelhaftung, Haftung nach anderen Rechtsvorschriften§ 17 Erlaß von Rechtsverordnungen →