Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 77

RP-VERF
(1) Die verfassungsmäßige Trennung der gesetzgebenden, rechtsprechenden und vollziehenden Gewalt ist unantastbar. (2) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die Rechtsprechung und die vollziehende Gewalt sind an Gesetz und Recht gebunden.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/rp-verf/__77.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).