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Jurafuchs

§ 68

SGB1
Besondere Teile dieses Gesetzbuches
Stand 2026-03-04
Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile: 1.das Bundesausbildungsförderungsgesetz,2.(aufgehoben)3.die Reichsversicherungsordnung,4.das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,5.(weggefallen)6.das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,7.Gesetze, die eine entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Vierzehnten Buches vorsehen, insbesondere a)§ 59 Absatz 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes,b)die §§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes,c)die §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowied)die §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,8.(weggefallen)9.das Bundeskindergeldgesetz,10.das Wohngeldgesetz,11.(weggefallen)12.das Adoptionsvermittlungsgesetz,13.(aufgehoben)14.das Unterhaltsvorschussgesetz,15.der Erste und Zweite Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,16.das Altersteilzeitgesetz,17.der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,18.das Soldatenentschädigungsgesetz.

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