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Jurafuchs

§ 28a

SGB XI
Leistungen bei Pflegegrad 1
Stand 2026-04-23
Bei Vorliegen des Pflegegrades 1 gewährt die Pflegeversicherung folgende Leistungen: 1.Pflegeberatung gemäß den §§ 7a und 7b,2.Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Absatz 3,3.Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40,4.finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds gemäß § 40,5.Leistungen zur ergänzenden Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen sowie zur Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen gemäß den §§ 39a, 40a und 40b,6.Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson gemäß § 42b,7.einen monatlichen Zuschuss bei vollstationärer Pflege gemäß § 43 Absatz 3,8.zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 43b,9.zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung gemäß § 44a,10.Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß § 45,11.den Entlastungsbetrag gemäß § 45b,12.zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45f,13.die Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45g nach Maßgabe von § 28 Absatz 1b,14.Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung gemäß § 92c, soweit die Leistungen gemäß § 45h bei Pflegegrad 1 zur Anwendung kommen.

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