Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 50

SGB XII
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Stand 2026-04-22
Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden 1.ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,2.Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,3.Pflege in einer stationären Einrichtung und4.häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegepersongeleistet.

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