Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb12/__51.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).