Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 110

SL-VERF
1Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 2In der Bindung an das Gesetz üben sie ihr Amt im Geist des demokratischen und sozialen Rechtsstaates aus.

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