Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 45

SL-VERF
1Die menschliche Arbeitskraft genießt den Schutz des Staates. 2Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/sl-verf/__45.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).