Der selbstständige saarländische Mittelstand in Industrie, Gewerbe, Handwerk und Handel ist zu fördern und in seiner freien Entfaltung zu schützen.
In gleicher Weise ist das Genossenschaftswesen zu fördern.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sl-verf/__54.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).