Die Wirtschaft des Saarlandes findet ihre öffentlich-rechtliche Vertretung jeweils in der Industrie- und Handelskammer, in der Handwerkskammer, in der Landwirtschaftskammer und in der Arbeitskammer, denen die Wirtschaftsgemeinschaften angeschlossen werden.
Dies gilt auch für die Genossenschaften und die Wirtschaftsunternehmungen der öffentlichen Hand.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sl-verf/__59.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).