(1) Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung und leitet ihre Geschäfte.
(2) Die Landesregierung gibt sich eine Geschäftsordnung, die im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht wird.
Meine Notizen
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sl-verf/__90.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).