Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:1.Gewerbeordnung und Spielverordnung,2.Spielhallenrecht der Länder,3.Jugendschutzrecht.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 10b§ 10d →